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Unsere
AGBs

Struthof-Brennerei
Marianne Lieber
57648 Unnau

Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Geltung/Angebote
1.
Unseren Lieferungen und Leistungen liegen ausschließlich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde. Abweichende Bedingungen des Bestellers verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns ausdrücklich widersprechen.   
2. 
Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Besteller.
3.
Die Abbildungen geben die Produkte nicht immer ganz exakt in allen Details wieder. Abweichungen des Liefergegenstandes von den Angeboten sind zulässig, soweit sie dem Abnehmer zumutbar sind. Gleiches gilt, sofern die Abweichung handelsüblich oder unwesentlich ist.

II. Angebot/Vertragsschluss/Lieferung/Lieferfristen
1.
Angebote auf diesen Webseiten sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich eine verbindliche Zusicherung erfolgt. Bestellungen sind nur verbindlich, wenn wir sie bestätigen oder wenn wir ihnen durch Zusendung der Waren nachkommen.
2.
Der Vertrag kommt zustande aufgrund der Bestellung des Kunden durch Ausfüllen und Bestätigen des Bestellformulars einerseits und Bestätigung oder Ausführung der Bestellung durch uns.
3.
In der Regel erfolgt die Lieferung 2-3 Tage nach Zahlungseingang. Wir bemühen uns stets um eine schnellstmögliche Lieferung durch den Post Versand.
4.
Lieferfristen verlängern sich in angemessenem Umfang bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie bei Eintritt unvorhersehbarer Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigung oder Auslieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Vorlieferanten eintreten. Derartige Umstände teilen wir dem Besteller unverzüglich mit. Wird die Durchführung des Vertrages dadurch für eine der Parteien unzumutbar, so kann sie insoweit vom Vertrag zurücktreten.
5.
Der Kunde hat jede Adressenänderung dem Unternehmen unverzüglich mitzuteilen. Unterlässt er dies, so gilt die zuletzt bekannte Adresse für alle Zustellungen. Aufwendungen zur Wohnungsermittlung trägt der Kunde.
6.
Sofern nichts anderes vereinbart worden ist, geht mit Übergabe der Ware an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit Verlassen des Lagers oder - bei Streckengeschäften - des Lieferwagens die Gefahr auf den Besteller über. Der Gefahrübergang auf den Besteller erfolgt auch bei Franko- und Frei-Haus-Lieferungen.
7.
Teillieferungen sind innerhalb der von uns angegebenen Lieferfristen zulässig, soweit sich Nachteile für den Gebrauch daraus nicht ergeben und dies für den Besteller zumutbar ist.
8.
Die Lieferungen werden von uns gegen Transportschäden versichert. Der Besteller ist allerdings verpflichtet, sich etwaige Schäden bei Anlieferung der Ware bescheinigen zu lassen, da andernfalls der Versicherungsanspruch erlischt. Der Besteller muss daher die Ware beim Empfang auf Vollständigkeit und Unversehrtheit hin prüfen. Bei Reklamationen hat er sich umgehend mit der Struthof-Brennerei, Marianne Lieber, 57648 Unnau in Verbindung zu setzen ( 02661 2461 )

III. Preise/Aufrechnung/Zurückbehaltungsrechte
1.
Es gelten die Listenpreise im Zeitpunkt der Bestellung, wie sie auf den Internetseiten dargestellt wurden. Die Preise verstehen sich ab Struthof-Brennerei, 57648 Unnau ohne Kosten für Verpackung und Versand. Bei Versendungen werden Versandkosten in Höhe der entstehenden Kosten berechnet.   
2.
Bei Lieferung per Nachnahme wird eine zusätzliche Nachnahmegebühr durch die Post berechnet.
3.
Die Bezahlung erfolgt bei Bestellung auf Vorkasse-Rechnung , Lastschrifteinzug bzw. per Nachnahme bei Lieferung.
4.
Bei Lieferung durch Nachnahme ist der Lieferant der Ware zum Inkasso des Rechnungsbetrages berechtigt. Sollte der Fall eintreten, dass der Käufer seine bereits bestätigte Zahlung durch die Bank oder das Kreditkarteninstitut zurückrufen lässt und eine Lieferung der bestellten Ware bereits erfolgt ist, ist der Kunde mit dem Tag der Lieferung zur Zahlung verpflichtet.
5.
Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind, außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Die Aufrechnung ist auch dann zulässig, wenn eine ein Zurückbehaltungsrecht im Sinne von Satz 2 begründende Gegenforderung in eine Schadensersatzforderung übergeht.

IV. Verzug

Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank p.a. zu fordern. Falls wir in der Lage sind, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen.

V. Widerrufsrecht
1.
Wir gewähren dem Besteller ein Widerrufsrecht. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und muss schriftlich, auf einem dauerhaften Datenträger oder durch Rücksendung der Ware innerhalb von zwei Wochen erfolgen. Die Widerrufsfrist beginnt bei der Lieferung von Waren nicht vor dem Tag ihres Eingangs beim Empfänger, bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Tag des Eingangs der ersten Teillieferung und bei Dienstleistungen nicht vor dem Tag des Vertragsabschlusses. Die Frist beginnt ebenfalls nicht zu laufen, wenn wir unsere Informationspflichten gemäß § 2 Abs. 3 und 4 Fernabsatzgesetz nicht erfüllen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs durch den Besteller. Über das Widerrufsrecht wird der Besteller gesondert belehrt.
2.
Die Widerrufserklärung oder die Ware sind zu senden an:
   
Struthof-Brennerei
Marianne Lieber
57648 Unnau

   
Der Besteller ist nach einem Widerruf verpflichtet, die Ware an obige Adresse zurück zu senden. Die Rücksendung erfolgt - vorbehaltlich Satz 3 - auf unsere Kosten und Gefahr. Bei einer Bestellung bis zu 40 Euro hat der Besteller die Kosten der Rücksendung zu tragen, es sei denn die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten.
3.
Die Kosten der Rücksendung werden dem Besteller unverzüglich nach Erhalt der Ware zusammen mit dem Kaufpreis erstattet.
4.
Für die Überlassung des Gebrauchs oder die Benutzung einer Sache sowie für sonstige Leistungen bis zu dem Zeitpunkt der Ausübung des Widerrufs ist deren Wert zu vergüten; die durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme einer Sache oder Inanspruchnahme einer sonstigen Leistung eingetretene Wertminderung bleibt außer Betracht.
5.
Das Widerrufsrecht besteht gemäß § 3 Abs. 2 FernAbsG nicht bei Fernabsatzverträgen:
zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfallsdatum überschritten würde.
6.
Für das Erlöschen des Widerrufsrechts gelten die gesetzlichen Regelungen.

VI. Eigentumsvorbehalt
1.
Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Handelt es sich beim Besteller um einen Unternehmer im Sinne von § 24 S. 1 Nr. 1 AGBG oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, bleibt die Ware unser Eigentum bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäfts-verbindung mit dem Besteller. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach der Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist - abzüglich angemessener Verwertungskosten - auf die Verbindlichkeiten des Bestellers anzurechnen.
2.
Der Besteller ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln, insbesondere ist er verpflichtet, dieser auf eigene Kosten gegen Bruch-, Feuer-, Wasser- , Diebstahl- und sonstige Schäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Tut er dies nicht, haftet er auch für den zufälligen oder von Dritten verschuldeten Untergang/Beschädigung der Ware.
3.
Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir insbesondere Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.
4.
Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller wird stets für uns vorgenommen.
5.
Der Besteller ist nicht berechtigt, über die Vorbehaltsware zu verfügen. Erlischt unser Vorbehaltseigentum durch Verarbeitung oder Vermischung, so überträgt der Besteller bereits jetzt das Miteigentum an der durch Verbindung entstandenen Sache auf uns. Die Übergabe wird dadurch ersetzt, daß der Besteller die durch Verbindung oder Vermischung neu entstandene Sache für uns unentgeltlich mitverwahrt. Ziff. 6 gilt für die neue Sache entsprechend.
6.
Stehen dem Besteller aus Weiterverkauf oder einem sonstigen Grund bezüglich der Vorbehaltsware Ansprüche gegen Dritte zu, so tritt der Besteller diese sicherungshalber an uns ab. Wir ermächtigen den Besteller - widerruflich -, die abgetretenen Forderungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung einzuziehen.
7.
Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt, die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

VII. Haftung für Mängel/Haftungsbegrenzung
1.
Wir übernehmen in der folgenden Weise die Haftung für Mängel an den Liefergegenständen:   

a) a) Während eines Zeitraums von sechs Monaten nach Ablieferung des Vertragsgegenstandes hat der Besteller einen Anspruch auf Beseitigung von Fehlern (Nachbesserung). Schlägt die Nachbesserung fehl, so kann der Besteller anstelle der Nachbesserung Wandlung (Rückgängigmachung des Vertrages) oder Minderung (Herabsetzung der Vergütung) verlangen.
b) § 463 BGB bleibt durch Ziffer 1 a) unberührt.
c) Die Gewährleistungsrechte sind ganz ausgeschlossen, wenn offensichtliche Mängel nicht innerhalb einer Frist von einer Woche gerügt werden. Satz 1 gilt entsprechend bei offensichtlichen Falschlieferungen/Mengenabweichungen. Zur Wahrung der Frist genügt bei einer schriftlich erhobenen Rüge die rechtzeitige Absendung der Rüge. Die Beweislast bezüglich des Zugangs bleibt davon unberührt. Ebenfalls unberührt bleiben die §§ 377, 378 HGB.
2.
Ziffer 1 findet im Falle der arglistigen Täuschung keine Anwendung.
3.
Für Schäden aus Verzug, Unmöglichkeit und der Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten wird nur insoweit gehaftet, als die Schäden vorhersehbar sind. Für die Verletzung von vertragsunwesentlichen Pflichten wird nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz gehaftet, zudem ist die Haftung auf die vorhersehbaren Schäden beschränkt. Für deliktische Ansprüche wird nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit gehaftet; dies gilt nicht, wenn die deliktischen Ansprüche mit vertraglichen Ansprüchen, die nach Satz 1 und 2 nicht von der Haftung ausgeschlossen sind, konkurrieren. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Die allgemeine Beweislastverteilung bleibt von dieser Regelung unberührt.

VIII. Auskünfte/Zusicherung   

Alle mündlichen und schriftlichen Angaben über Anwendungsmöglichkeiten unserer Ware erfolgen nach besten Wissen. Sie stellen jedoch nur unsere Erfahrungswerte dar, die regelmäßig nicht als zugesichert gelten.

IX. Sprachklausel   
Die Vertragssprache ist Deutsch.

X. Mündliche Nebenabreden
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.

XI. Erfüllungsort/Gerichtsstand/anzuwendendes Recht
1.
Ist der Besteller Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, dann ist Westerburg Gerichtsstand. Gleiches gilt, wenn der Besteller keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.
2.
Ziffer 1 gilt nicht, wenn der Rechtsstreit andere als vermögensrechtliche Ansprüche betrifft oder wenn für die Klage ein ausschließlicher Gerichtsstand begründet ist.
3.
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Unnau, unser Geschäftssitz.
4.
Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Besteller gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluß der Wiener Kaufrechtskonvention 1980 (CISG), auch wenn der Besteller seinen Wohn- oder Firmensitz im Ausland hat.


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